Thema: Kosten & Förderung
Wie wird die Einspeisevergütung meiner PV‑Anlage bestimmt?
Kurz gesagt
Entscheidend sind unter anderem Inbetriebnahmezeitpunkt, Anlagenleistung und Einspeisemodell. Überschusseinspeisung und Volleinspeisung haben unterschiedliche Sätze. Maßgebliche Werte müssen zur konkreten Anlage und zum gültigen Zeitraum passen.
Davon hängt es ab
Für eine geplante Anlage dürfen aktuelle Sätze nicht ungeprüft auf einen späteren Inbetriebnahmetermin übertragen werden. Die am 14.10.2026 gelesene Bundesnetzagentur-Seite weist ihre aktuelle Tabelle nur bis 31.12.2026 aus. Die Nachfolgeregelung für 2027 wird dort noch als parlamentarisch offen beschrieben. Größere Anlagen werden nach Leistungsanteilen betrachtet; nicht automatisch die gesamte Leistung mit dem Satz der letzten Stufe multiplizieren.
Voraussetzungen und Grenzen
- Feste Einspeisevergütung Gebäudesolar: Für in diesem Zeitraum in Betrieb genommene entsprechende Anlagen; EEG‑Voraussetzungen, Betriebsform und Größenzuordnung prüfen. Kein Satz für alle Bestandsanlagen. Recherchiert am 14.10.2026, gilt ab 01.08.2026, bis 31.12.2026. Stand: aktuell.
Diese Antwort ist eine allgemeine Information. Angaben wie Baujahr, Verbrauch oder Fotos sind Hinweise, aber keine technische Freigabe; Planung, Förderfähigkeit und Kosten werden für Ihr Haus und Ihr Vorhaben geprüft.
Das können Sie vorbereiten
- Geplanten Inbetriebnahmezeitraum angeben
- Einspeisemodell klären
- Aktuelle Tabelle statt eines alten Suchauszugs verwenden
Quellen und Stand
Recherchiert am 14.10.2026 anhand der folgenden Quellen. Förder- und Rechtsangaben können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der Quelle.
Quelle: Bundesnetzagentur: EEG‑Förderung und Fördersätze, abgerufen am 14.10.2026.