Eine Haustür für Alltag, Wärme und Sicherheit.

Die Haustür ist Eingang, Wärmeschutz und Sicherung zugleich. Welche Ausführung passt, hängt von Nutzung, Einbausituation und Ihren Anforderungen ab, nicht von einem einzelnen Kennwert.

Worauf es ankommt.

  1. 01

    Anforderungen zuerst klären

    Wer die Tür täglich nutzt, wie leicht sie sich öffnen soll, ob eine niedrige Schwelle wichtig ist, wie viel Licht in den Flur fällt und welche Sicherheit gewünscht ist: Diese Fragen bestimmen die Auswahl. Fotos und grobe Angaben genügen für den Einstieg.

  2. 02

    Dämmung am ganzen Element messen

    Für den Wärmeschutz zählt der Ud-Wert der ganzen Tür mit Rahmen, Füllung und Verglasung. Dazu kommen ein dichter Anschluss an die Wand und eine passende Schwelle. Werte gelten für die geprüfte Ausführung und stehen im Datenblatt.

  3. 03

    Einbruchschutz als geprüftes Gesamtelement

    Eine einbruchhemmende Tür ist als Ganzes geprüft, zum Beispiel in einer Widerstandsklasse wie RC 2. Ein einzelnes Bauteil wie ein Mehrfachschloss macht daraus noch keine geprüfte Tür; auch der fachgerechte Einbau gehört dazu.

  4. 04

    Material und Gestaltung

    Haustüren gibt es aus Kunststoff, Aluminium und Holz, auch als großformatige Pivot-Tür, die sich um eine senkrechte Achse im Türblatt dreht. Material, Füllung und Beschläge prägen Pflege, Gewicht und Wirkung; die Wahl folgt dem Haus und der Nutzung.

Wer das übernimmt.

Fachbetrieb für Fenster & Haustüren bei Solar & Wärme Viersen ist Avdi Fazlija hand.WERK GmbH aus Viersen. Welche Arbeiten der Betrieb für Ihr Vorhaben übernimmt, steht im Angebot.

Förderung richtig einordnen.

Für energetische Fenster- und Türensanierungen kommen Zuschüsse, steuerliche Entlastungen oder Förder­kredite infrage. Welche Möglichkeit passt, hängt vom Gebäude, der Ausführung und dem rechtzeitigen Antrag ab.

  • Zuschuss Anträge möglich

    BAFA‑Zuschuss Gebäude­hülle (BEG Einzelmaßnahmen)

    15 % der förderfähigen Kosten. Mit erfüllten iSFP-Bedingungen 20 %, aber nur für den Kostenteil oberhalb der Grundgrenze von 30.000 Euro (erste Wohneinheit), bis 60.000 Euro.

    Gilt für Anträge ab dem 21.07.2026; ältere Anträge und Zusagen nach den damaligen Regeln.

    Geprüft am 16.10.2026 · Offizieller Einstieg

  • Steuerermäßigung Nutzbar

    Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG)

    20 % der begünstigten Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt.

    Geprüft am 16.10.2026 · Offizieller Einstieg

  • Förder­kredit Anträge möglich

    KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen (159)

    Bis 50.000 Euro je Wohneinheit.

    Neue Fenster und Fenstertüren sind ausgeschlossen; dafür gilt die BAFA‑Förderung der Gebäude­hülle.

    Geprüft am 16.10.2026 · Offizieller Einstieg

  • Zuschuss Anträge möglich

    Pflegekasse: Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung

    Bis 4.180 Euro je Person mit Pflegegrad; leben bis zu vier Berechtigte zusammen, insgesamt bis 16.720 Euro.

    Geprüft am 16.10.2026 · Offizieller Einstieg

Zuschuss, Kredit, Tilgungsnachlass und Steuerermäßigung lassen sich nicht zu einer Gesamtquote addieren; für dieselbe Maßnahme schließen sich manche Wege aus. Maßgeblich ist das Antragsdatum: BEG‑Einzelmaßnahmen nach der Richtlinie vom 17.08.2026 gelten für Anträge ab dem 21.07.2026, ältere Anträge und Zusagen nach den damaligen Regeln.

Haustür planen.

Ein paar Angaben zum Vorhaben und zum Standort reichen für den Einstieg. Technische Details können Sie ergänzen, soweit sie bekannt sind.

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