Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben?

Heizungstausch, Photo­voltaik und Dach­dämmung werden unterschiedlich behandelt. Ein Förderprogramm kann einen Zuschuss oder einen rückzahlbaren Kredit bieten. Entscheidend sind die konkreten Voraussetzungen und der richtige Antragszeitpunkt.

Was wofür gilt.

Stand dieser Übersicht: 14.10.2026.

  1. 01

    Wärme­pumpe: Prozentsatz und Kostenbasis gehören zusammen

    Bei KfW 458 gelten für aktuelle Neuanträge 30 % Grundförderung und bis zu 28.000 Euro berücksichtigte Kosten für die erste Wohneinheit. Persönliche Boni können den Satz erhöhen. Bis zu 80 % sind nur für eine eng begrenzte Gruppe unter weiteren Bedingungen möglich; der normale Deckel liegt bei 70 %. Die vollständigen Kriterien und Beispiele finden Sie in der verlinkten Erklärung.

  2. 02

    PV: Ertrag, Steuer und Finanzierung unterscheiden

    Einspeise­vergütung ist eine Zahlung für eingespeisten Strom, kein Investitionszuschuss. Der mögliche Umsatzsteuer-Nullsatz hat eigene Voraussetzungen. Für PV und Speicher kann der KfW-Kredit 270 infrage kommen. Eine Wärme­pumpe macht die PV‑Anlage nicht automatisch zum Bestandteil der Heizungs­förderung.

  3. 03

    Dach und Gebäude­hülle

    Bei förderfähigen Dämmmaßnahmen kommen BAFA‑Regeln in Betracht. Die aktuelle Basisförderung beträgt 15 %. Der iSFP-Bonus gilt unter den aktuellen Bedingungen nur für den qualifizierten Kostenteil oberhalb der normalen Grenze. Darum rechnen wir im Wissens­bereich mit getrennten Kostenstufen.

  4. 04

    Lokal immer auf den Status achten

    Das Klimaschutz-Förderprogramm des Kreises Viersen ist beendet. Einzelne Kommunen können eigene Programme haben; Budgets und Antragsfenster unterscheiden sich. Die örtliche Übersicht kennzeichnet offene, ausgesetzte und nicht bestätigte Fälle getrennt.

  5. 05

    Vor dem Auftrag den Ablauf klären

    Ein pauschales „Erst beantragen, dann unterschreiben“ passt nicht zu jedem Programm. KfW 458 verlangt einen Vertrag mit der passenden Förderbedingung, KfW 270 einen anderen Antragsweg. Die bewilligende Stelle entscheidet über den Zuschuss. Stand dieser Übersicht: 14.10.2026.

Wie viel Zuschuss ist drin?

Eine Orientierung für den Heizungstausch in einem selbst bewohnten Einfamilienhaus. Der Baukasten zeigt, wie sich der Zuschuss zusammensetzt. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Wer bewohnt das Haus?
Welche Heizung wird ersetzt?
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Nicht der Bruttolohn: maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag, für 2026 also 2023 und 2024, laut Steuerbescheid. Freiwillig.

Anerkannte förderfähige Kosten

Ohne Angabe rechnet der Baukasten mit der Obergrenze von 28.000 Euro.

Noch offen, deshalb als Spanne

46 bis 80 %

von 28.000 Euro, also höchstens 12.880 Euro bis 22.400 Euro

Grundförderung
30 %
Klima­geschwindigkeits­bonus
16 %
Einkommens­bonus
0 bis 40 %
Deckel
70 oder 80 %

Noch offen: Einkommen. Das klären wir mit Ihren Unterlagen, nicht durch Raten.

Annahmen und Grenzen

  • Programm KfW 458, Neuanträge nach den Konditionen ab 21.07.2026, geprüft am 14.10.2026.
  • Der Satz gilt für die förderfähigen Kosten, nicht für die gesamte Rechnung. Photo­voltaik und Strom­speicher zählen nicht dazu.
  • Der Klima­geschwindigkeits­bonus gilt für Anträge bis 31.01.2027. Was danach gilt, ist hier nicht fortgeschrieben.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein; der Vertrag braucht eine Bedingung zur Förderzusage.
  • Rechenbeispiel, keine Förderzusage und keine Prüfung Ihrer Berechtigung. Über den Zuschuss entscheidet die KfW.

Wann bis zu 80 Prozent möglich sind Erst beantragen oder erst unterschreiben?

Förderung im Detail.

Kurz beantwortet, ausführlich verlinkt. Ohne Kontaktdaten und ohne Fachbegriffe vorab.

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  • Kosten & Förderung

    Wann sind bis zu 80 % Heizungs­förderung möglich?

    Bei aktuellen KfW-458-Anträgen sind bis zu 80 % nur für eine begünstigte Gruppe selbstnutzender Eigentümer möglich. Dafür müssen die Voraussetzungen für persönliche Boni erfüllt sein. Der normale Deckel beträgt 70 %. Der Prozentsatz bezieht sich auf begrenzte förderfähige Kosten, nicht automatisch auf die gesamte Rechnung.

  • Kosten & Förderung

    Förderung: erst beantragen oder erst unterschreiben?

    Der richtige Ablauf hängt vom Programm ab. Für KfW 458 wird bereits zum Antrag ein Vertrag mit der vorgeschriebenen Förderbedingung benötigt. Bei KfW 270 läuft die Finanzierung über eine Bank vor dem bindenden Auftrag. Ein allgemeiner Ablauf für alle Förderungen wäre deshalb falsch.

  • Kosten & Förderung

    Welche Heizungs­förderung gilt für Vermieter und WEG?

    Auch private Vermieter und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften können unter den Programmbedingungen Heizungs­förderung erhalten. Persönliche Einkommens- und Klimaboni sind jedoch an die qualifizierte Selbstnutzung gebunden. Eine gemeinsame Anlage bedeutet deshalb nicht, dass jede Wohnung denselben persönlichen Fördersatz erhält.

  • Kosten & Förderung

    Wie wird eine Dach­dämmung gefördert?

    Eine förderfähige Dach­dämmung kann als Maßnahme an der Gebäude­hülle unter die BAFA‑Förderung fallen. Die Basis beträgt aktuell 15 %. Ein qualifizierter individueller Sanierungsfahrplan kann höhere Kostenobergrenzen und einen zusätzlichen Bonus ermöglichen. Nach den aktuellen Regeln gilt dieser Bonus nur für den qualifizierten Kostenteil oberhalb der normalen Grenze.

  • Kosten & Förderung

    Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Förder­kredit?

    Ein Zuschuss wird bei erfüllten Bedingungen ausgezahlt und muss regulär nicht zurückgezahlt werden. Ein Förder­kredit ist eine Finanzierung, die Sie mit den vereinbarten Zinsen zurückzahlen. Kreditrahmen, Zuschuss und tatsächliche Ersparnis dürfen deshalb nicht als dieselbe Größe dargestellt werden.

  • Kosten & Förderung

    Welche lokalen Zuschüsse gibt es im Kreis Viersen?

    Es gibt keine einheitliche kommunale Förderung für den ganzen Kreis. Das Klimaschutzprogramm des Kreises ist beendet. Die neun Kommunen haben unterschiedliche Programme und Budgets. Ein alter Förderartikel oder ein weiterhin erreichbares Formular beweist nicht, dass heute neue Anträge möglich sind.

  • Kosten & Förderung

    Gilt der Null­steuer­satz für das ganze Energieprojekt?

    Nein, nicht pauschal. Der Null­steuer­satz kann für bestimmte PV‑Lieferungen, wesentliche Komponenten, geeignete Speicher und deren Installation gelten. Eine Wärme­pumpe oder eine allgemeine Dach­sanierung wird dadurch nicht automatisch ebenfalls mit 0 % Umsatzsteuer abgerechnet.

  • Kosten & Förderung

    Wie wird die Einspeise­vergütung meiner PV‑Anlage bestimmt?

    Entscheidend sind unter anderem Inbetriebnahmezeitpunkt, Anlagenleistung und Einspeisemodell. Überschusseinspeisung und Volleinspeisung haben unterschiedliche Sätze. Maßgebliche Werte müssen zur konkreten Anlage und zum gültigen Zeitraum passen.

Förderung einordnen.

Ein paar Angaben zum Vorhaben und zum Standort reichen für den Einstieg. Technische Details können Sie ergänzen, soweit sie bekannt sind.

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