Die Wärme­pumpe beginnt mit Ihrem Haus.

Eine Wärme­pumpe kann auch in einem bestehenden Haus eine passende Heizlösung sein. Entscheidend sind der Wärmebedarf, die Heiz­flächen, die nötigen Temperaturen und eine fachgerechte Auslegung. Das Baujahr allein gibt noch keine Antwort.

Worauf es ankommt.

  1. 01

    Heiz­körper sind kein pauschaler Ausschluss

    Ob vorhandene Heiz­körper ausreichen, muss für die Räume und den Wärmebedarf geprüft werden. Größere Heiz­flächen, ein hydraulischer Abgleich oder einzelne Anpassungen können helfen, mit niedrigeren Temperaturen auszukommen. Ein pauschales Versprechen für jedes Haus wäre ebenso falsch wie ein pauschales Nein.

  2. 02

    Mehr als ein Außengerät

    Heizlast, Warm­wasserbedarf, Aufstellort, Schall und elektrische Versorgung gehören zum Konzept. Platz, Luftführung, Kondensat und die Vorgaben des konkreten Geräts müssen zusammenpassen. Ein Foto hilft bei der Vorbereitung, ersetzt aber keine Prüfung am Gebäude.

  3. 03

    Betriebskosten nachvollziehbar einordnen

    Die spätere Strommenge hängt vom tatsächlichen Wärmebedarf und der Effizienz des Gesamtsystems ab. Ein Geräte-COP ist keine zugesicherte Jahresarbeitszahl. Vergleiche brauchen denselben Betrachtungszeitraum und müssen Tarif, Hilfsenergie und bisherige Heizkosten sauber einordnen.

  4. 04

    Förderung rechtzeitig mitdenken

    Für den Heizungstausch können Zuschüsse infrage kommen. Eigentum, Selbstnutzung, Altanlage, Einkommen und Kosten beeinflussen das Ergebnis. Der passende Vertrags- und Antragsablauf muss vor dem förderrechtlichen Vorhabenbeginn geklärt werden. Die aktuellen Einzelheiten stehen zentral in der Förder­übersicht.

Die 55-Grad-Frage.

Eine Wärme­pumpe arbeitet effizient, wenn Ihr Haus möglichst das ganze Jahr mit einer Vorlauf­temperatur unter 55 Grad auskommt. Das klappt auch mit Heiz­körpern, wenn sie groß genug sind. Einzelne zu kleine Heiz­körper lassen sich gezielt tauschen, Flächenheizungen sind ideal.

Quelle: Verbraucherzentrale: Voraussetzungen Wärme­pumpe, abgerufen am 14.10.2026.

Das nehmen wir bei Ihnen auf

  • Heizlast des Hauses Heizung
  • Heiz­flächen in jedem Raum Heizung
  • Nötige Vorlauf­temperatur Heizung
  • Bisheriger Energieverbrauch Heizung
  • Warm­wasserbedarf Heizung
  • Aufstellort und Schall Heizung
  • Leitungswege Heizung
  • Elektrische Versorgung und Zähler­schrank Elektro
  • Zugang für die Wartung Heizung

Wie viel Zuschuss ist drin?

Eine Orientierung für den Heizungstausch in einem selbst bewohnten Einfamilienhaus. Der Baukasten zeigt, wie sich der Zuschuss zusammensetzt. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Wer bewohnt das Haus?
Welche Heizung wird ersetzt?
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Nicht der Bruttolohn: maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag, für 2026 also 2023 und 2024, laut Steuerbescheid. Freiwillig.

Anerkannte förderfähige Kosten

Ohne Angabe rechnet der Baukasten mit der Obergrenze von 28.000 Euro.

Noch offen, deshalb als Spanne

46 bis 80 %

von 28.000 Euro, also höchstens 12.880 Euro bis 22.400 Euro

Grundförderung
30 %
Klima­geschwindigkeits­bonus
16 %
Einkommens­bonus
0 bis 40 %
Deckel
70 oder 80 %

Noch offen: Einkommen. Das klären wir mit Ihren Unterlagen, nicht durch Raten.

Annahmen und Grenzen

  • Programm KfW 458, Neuanträge nach den Konditionen ab 21.07.2026, geprüft am 14.10.2026.
  • Der Satz gilt für die förderfähigen Kosten, nicht für die gesamte Rechnung. Photo­voltaik und Strom­speicher zählen nicht dazu.
  • Der Klima­geschwindigkeits­bonus gilt für Anträge bis 31.01.2027. Was danach gilt, ist hier nicht fortgeschrieben.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein; der Vertrag braucht eine Bedingung zur Förderzusage.
  • Rechenbeispiel, keine Förderzusage und keine Prüfung Ihrer Berechtigung. Über den Zuschuss entscheidet die KfW.

Wann bis zu 80 Prozent möglich sind Erst beantragen oder erst unterschreiben?

Fragen zur Wärme­pumpe.

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  • Wärme­pumpe

    Funktioniert eine Wärme­pumpe mit Heiz­körpern?

    Heiz­körper schließen eine Wärme­pumpe nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob die Heiz­flächen die benötigte Wärme bei geeigneten Vorlauf­temperaturen abgeben können. Dafür müssen Wärmebedarf und Räume betrachtet werden; das Baujahr allein entscheidet nicht.

  • Wärme­pumpe

    Warum werden Heizlast und Vorlauf­temperatur geprüft?

    Die Heizlast beschreibt die benötigte Wärmeleistung unter festgelegten Bedingungen. Die Vorlauf­temperatur beschreibt die Temperatur des Heizungswassers. Beide Größen helfen, Wärme­pumpe und Heiz­flächen aufeinander abzustimmen. Ein Verbrauchswert oder eine Quadratmeterzahl ist dafür nur ein erster Anhaltspunkt.

  • Wärme­pumpe

    Wie viel Strom wird meine Wärme­pumpe brauchen?

    Der Strombedarf hängt vom Wärmebedarf und der Effizienz im tatsächlichen Betrieb ab. Die Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, setzt abgegebene Wärme und eingesetzte elektrische Energie über einen Zeitraum ins Verhältnis. Ein COP‑Wert aus dem Datenblatt beschreibt dagegen einen einzelnen Prüfpunkt.

  • Wärme­pumpe

    Wo kann eine Luft-Wasser-Wärme­pumpe stehen?

    Der Standort muss zur Anlage und zum Grundstück passen. Dabei zählen unter anderem Schall am betroffenen Ort, Fenster, Luftführung, Leitungswege, Zugang und gerätespezifische Schutzbereiche. Eine pauschale Meterzahl ersetzt diese Prüfung nicht.

  • Wärme­pumpe

    Wie wird Warm­wasser mit der Wärme­pumpe geplant?

    Zum Heizsystem gehört auch der Warm­wasserbedarf. Haushaltsgröße, gleichzeitige Nutzung, vorhandene Speicher und die Art der Warm­wasserbereitung beeinflussen die Auslegung. Komfort, Energiebedarf und Trinkwasserhygiene müssen gemeinsam betrachtet werden.

  • Wärme­pumpe

    Welche Rolle spielt das Kälte­mittel bei der Auswahl?

    Das Kälte­mittel ist ein Auswahlkriterium neben Effizienz, Leistung, Schall und Service. Natürliche Kälte­mittel wie R290 werden in Wärme­pumpen eingesetzt. Die geeignete Aufstellung und die gerätespezifischen Sicherheitsvorgaben müssen zur konkreten Anlage passen.

  • Wärme­pumpe

    Was bedeutet §14a für eine neue Wärme­pumpe?

    Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen können unter die Regeln zur netzorientierten Steuerung fallen. Relevant ist die elektrische Anschlussleistung, nicht die thermische Heizleistung. Heizstäbe und besondere Zusammenrechnungsregeln können mitentscheidend sein.

  • Wärme­pumpe

    Muss ich wegen der Wärme­planung bis 2028 meine Heizung tauschen?

    Aus der Wärme­planungsfrist folgt keine allgemeine Pflicht, bis 2028 eine Wärme­pumpe einzubauen. Ein kommunaler Wärmeplan allein begründet weder eine Austauschpflicht noch einen garantierten Wärmenetzanschluss. Für den konkreten Heizungswechsel gelten die aktuellen gesetzlichen Regeln und gegebenenfalls gesonderte örtliche Vorgaben.

  • Wärme­pumpe

    Welche Kosten gehören zum Heizungswechsel?

    Beim Heizungswechsel zählen Wärmeerzeuger, Installation und die erforderlichen Arbeiten am Gebäude. Dazu können Demontage, Wärmeverteilung, Warm­wasser, Aufstellung, Elektrik und weitere Umfeldmaßnahmen gehören. Der förderfähige Anteil muss getrennt von der gesamten Investition betrachtet werden.

Heizungswechsel vorbereiten.

Ein paar Angaben zum Vorhaben und zum Standort reichen für den Einstieg. Technische Details können Sie ergänzen, soweit sie bekannt sind.

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