Fenster, die zu Haus und Heizung passen.

Ob ein Austausch nötig ist oder eine Instandsetzung reicht, zeigt der Zustand der vorhandenen Fenster. Für die Auswahl zählen das ganze Fenster, ein sorgfältiger Einbau und die Folgen für Lüftung und Heizung.

Worauf es ankommt.

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    Zustand zuerst prüfen

    Zugluft, schwergängige Beschläge oder spröde Dichtungen bedeuten nicht automatisch einen Austausch. Manches lässt sich nachstellen oder ersetzen. Sind Rahmen verzogen oder geschädigt oder die Scheiben veraltet, ist ein neues Fenster meist die bessere Lösung. Entschieden wird am Bestand, nicht nach dem Alter allein.

  2. 02

    Das ganze Fenster vergleichen

    Der Uw-Wert beschreibt das ganze Fenster mit Rahmen und Glas, der Ug-Wert nur die Verglasung. Kunststoff, Holz und Aluminium unterscheiden sich bei Pflege, Gestaltung und Profilansicht, nicht pauschal in der Qualität. Konkrete Werte stehen im Datenblatt des angebotenen Systems.

  3. 03

    Einbau und Anschlüsse planen

    Ein gutes Fenster braucht einen dichten, wärmebrückenarmen Anschluss an die Wand. Ausbau und Entsorgung, Laibung, Fensterbänke sowie Putz- und Malerarbeiten sollten im Angebot einzeln stehen, damit erkennbar ist, was enthalten ist.

  4. 04

    Lüftung und Heizung mitdenken

    Dichtere Fenster verringern den unkontrollierten Luftaustausch. Wie künftig ausreichend gelüftet wird, gehört deshalb zur Planung. Neue Fenster verändern auch die Heizlast; eine geplante Wärme­pumpe wird auf den Zustand nach der Sanierung ausgelegt.

Fenster und Heizung zusammen denken.

Neue Fenster verringern Wärmeverluste und verändern damit die Heizlast. Plant man zugleich eine Wärme­pumpe, gehört der geplante Fenstertausch in die Bestands­aufnahme; ausgelegt wird auf den Zustand, der tatsächlich umgesetzt wird.

Ein Fenstertausch ist keine pauschale Voraussetzung für eine Wärme­pumpe. Ob er vorher sinnvoll ist, hängt von Zustand, Wirkung und Kosten ab. Wer beides plant, sollte die Reihenfolge abstimmen, damit die Heizung weder zu groß noch zu knapp bemessen wird.

Wer das übernimmt.

Fachbetrieb für Fenster & Haustüren bei Solar & Wärme Viersen ist Avdi Fazlija hand.WERK GmbH aus Viersen. Welche Arbeiten der Betrieb für Ihr Vorhaben übernimmt, steht im Angebot.

Dachflächenfenster gehören zum Dach und werden mit der Dachplanung abgestimmt; Ansprechpartner ist RZ Bedachungen.

Förderung richtig einordnen.

Für energetische Fenster- und Türensanierungen kommen Zuschüsse, steuerliche Entlastungen oder Förder­kredite infrage. Welche Möglichkeit passt, hängt vom Gebäude, der Ausführung und dem rechtzeitigen Antrag ab.

  • Zuschuss Anträge möglich

    BAFA‑Zuschuss Gebäude­hülle (BEG Einzelmaßnahmen)

    15 % der förderfähigen Kosten. Mit erfüllten iSFP-Bedingungen 20 %, aber nur für den Kostenteil oberhalb der Grundgrenze von 30.000 Euro (erste Wohneinheit), bis 60.000 Euro.

    Gilt für Anträge ab dem 21.07.2026; ältere Anträge und Zusagen nach den damaligen Regeln.

    Geprüft am 16.10.2026 · Offizieller Einstieg

  • Steuerermäßigung Nutzbar

    Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG)

    20 % der begünstigten Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt.

    Geprüft am 16.10.2026 · Offizieller Einstieg

  • Förder­kredit Anträge möglich

    KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (358, 359)

    Bis 120.000 Euro je Wohneinheit. Programm 358 mit Zinsvorteil für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder eine eigene Eigentumswohnung bei höchstens 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen; 359 für weitere Berechtigte, auch ungeteilte Mehr­familien­häuser.

    Geprüft am 16.10.2026 · Offizieller Einstieg

  • Zuschuss Anträge möglich

    BAFA‑Zuschuss Fachplanung und Baubegleitung

    50 % der Kosten; Kostenbasis bis 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, ab drei Wohneinheiten 2.000 Euro je Wohneinheit, höchstens 20.000 Euro.

    Geprüft am 16.10.2026 · Offizieller Einstieg

Zuschuss, Kredit, Tilgungsnachlass und Steuerermäßigung lassen sich nicht zu einer Gesamtquote addieren; für dieselbe Maßnahme schließen sich manche Wege aus. Maßgeblich ist das Antragsdatum: BEG‑Einzelmaßnahmen nach der Richtlinie vom 17.08.2026 gelten für Anträge ab dem 21.07.2026, ältere Anträge und Zusagen nach den damaligen Regeln.

Fenster planen.

Ein paar Angaben zum Vorhaben und zum Standort reichen für den Einstieg. Technische Details können Sie ergänzen, soweit sie bekannt sind.

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