Neu Thema: Fenster & Haustüren, Kosten und Förderung 4 Min. Lesezeit Recherchiert am 16.10.2026

Förderung für Fenster und Haustüren: Zuschuss, Steuer und Kredit

Kurz gesagt

Für neue Fenster und Außentüren gibt es drei Hauptwege: den BAFA‑Zuschuss für die Gebäude­hülle mit 15 %, mit erfüllten Bedingungen des Sanierungsfahrplans 20 % nur auf den Kostenteil über der Grundgrenze; alternativ die Steuerermäßigung nach § 35c mit 20 % über drei Jahre; und ergänzend Förder­kredite. Zuschuss und Steuerermäßigung schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Wählen Sie den Weg vor dem Auftrag und stellen Sie den Zuschussantrag vor Beginn.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Hülle und iSFP: Zusatzbonus unter Bedingungen nur oberhalb normaler Kostenobergrenze; kein pauschales 20-%-Modell. Recherchiert am 16.10.2026, gilt ab 21.07.2026. Stand: aktuell.
  • Mindestwerte für die BAFA‑Förderung: Anträge ab 21.07.2026: Fenster, Balkon- und Terrassentüren höchstens Uw 0,95; barrierearm, einbruchhemmend (RC 2) oder mit Sonderverglasung 1,10; Ertüchtigung 1,30; Dachflächenfenster 1,0; Außentüren Ud 1,30; Baudenkmal 1,4 bis 1,6. Wert für das ganze Element, Nachweis über Energieeffizienz-Experten. Recherchiert am 16.10.2026, gilt ab 21.07.2026. Stand: aktuell.

Allgemeine Information, keine technische Freigabe: Planung, Förderfähigkeit und Kosten werden für Ihr Haus und Ihr Vorhaben geprüft.

Das können Sie vorbereiten

  • Vor dem Auftrag den Weg wählen: Zuschuss oder Steuerermäßigung
  • Energieeffizienz-Experten einbinden und die technischen Werte festlegen
  • Vertrag mit Förderbedingung schließen und den Antrag vor Beginn stellen
  • Sanierungsfahrplan vor dem Antrag vorliegen haben, wenn der iSFP-Bonus genutzt werden soll
  • Rechnungen nach Maßnahmen getrennt erhalten und unbar bezahlen
  • Örtliche Sonderprogramme und Fristen prüfen
Leistung kennenlernen: Fenster erneuern Nächster Schritt: Fenster- oder Türprojekt mit Förderung einordnen

Im Detail

Vier Arten der Unterstützung, keine Gesamtquote

Ein Zuschuss wird nicht zurückgezahlt. Ein Förder­kredit wird vollständig zurückgezahlt, oft zu besseren Bedingungen. Bei einem Kredit mit Tilgungsnachlass entfällt ein Teil der Rückzahlung. Eine Steuerermäßigung senkt die Einkommensteuer und wirkt nur, wenn genug Steuer anfällt; ausgezahlt wird nichts. Diese Wege lassen sich nicht zu einer Gesamtförderquote addieren, und für dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerermäßigung aus.

BAFA‑Zuschuss: die Voraussetzungen

Gefördert werden Fenster, Balkon- und Terrassentüren und Außentüren der beheizten Gebäude­hülle in Gebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Experte erstellt die technische Projektbeschreibung, und die neuen Elemente müssen die technischen Mindestwerte erreichen, etwa Fenster höchstens Uw 0,95 und Außentüren höchstens Ud 1,30. Gefördert wird ab 300 Euro. Neben dem Element können Einbau, Fensterbänke, Rollladenkästen, notwendige Putz- und Malerarbeiten, Fensterlüfter oder einbruchhemmende Ausstattung dazugehören; die Zuordnung prüft der Experte.

So rechnet sich der iSFP-Bonus richtig

Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten bis zur Grundgrenze von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Liegt bei Antragstellung ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan vor, der die Maßnahme enthält, steigt die Grenze auf 60.000 Euro. Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte gibt es bei Anträgen ab dem 21.07.2026 aber nur für den Teil oberhalb der Grundgrenze, und diese muss im selben Antrag erreicht werden; Kosten mehrerer Anträge werden dafür nicht zusammengerechnet. Bei 40.000 Euro sind das 4.500 Euro plus 2.000 Euro, zusammen 6.500 Euro und nicht 8.000 Euro. Die Grenzen gelten je Gebäude und Kalenderjahr gemeinsam für alle Maßnahmen an der Gebäude­hülle, also auch zusammen mit einer Dach­dämmung. Die Förderung der Energieberatung mit Sanierungsfahrplan läuft nach aktuellem Stand am 31.12.2026 aus.

Ablauf: erst Antrag, dann Auftrag

Zuerst klären Sie mit dem Experten Bestand, Ziel und Förderweg. Dann schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer Bedingung, die ihn von der Förderzusage abhängig macht, und stellen den Antrag beim BAFA, bevor mit der Umsetzung begonnen wird; die technische Projektbeschreibung ist dafür zwei Monate gültig. Nach dem Bescheid haben Sie 36 Monate für die Umsetzung; den Verwendungsnachweis reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss ein. Anträge vor dem 21.07.2026 laufen nach den damaligen Regeln. Einzelmaßnahmen und eine Sanierung zum Effizienzhaus lassen sich nicht parallel fördern; ein Wechsel ist erst drei Jahre nach Einreichen des Verwendungsnachweises möglich, für ältere Zusagen gelten Übergangsregeln.

Wie Förderung und Ablauf beim Fenster- oder Türprojekt eingeordnet werden, zeigen die Seiten Fenster erneuern und Haustür erneuern.

Steuerermäßigung nach § 35c als Alternative

Wer das eigene Haus selbst bewohnt und das Gebäude bei Beginn älter als zehn Jahre ist, kann statt des Zuschusses 20 % der Kosten steuerlich geltend machen, verteilt auf drei Jahre mit 7, 7 und 6 %, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Nötig sind ein Fachunternehmen, dessen Bescheinigung nach amtlichem Muster, die technischen Mindestwerte, eine Rechnung und die Zahlung auf ein Konto; die Maßnahme muss nach 2019 begonnen und vor 2030 abgeschlossen sein. Für dieselbe Maßnahme sind ein Zuschuss oder ein zinsverbilligter Förder­kredit ausgeschlossen. Ob Zuschuss oder Steuer günstiger ist, hängt von Kosten, Steuerlast und Zeitpunkt ab; klären Sie das vor dem Auftrag, gegebenenfalls mit einer Steuerberatung.

Kredite und Tilgungsnachlässe

Der KfW-Ergänzungskredit 358 oder 359 finanziert den Eigenanteil nach einer Zuschusszusage; er wird innerhalb von zwölf Monaten nach der Zusage und vor der Auszahlung beantragt. Die NRW.BANK bietet für selbst genutztes Wohneigentum einen Förder­kredit über die Hausbank. Die Wohnraumförderung des Landes gewährt Darlehen mit Tilgungsnachlass: für selbstnutzende Eigentümer mit Einkommensprüfung, für Vermieter nur mit Miet- und Belegungsbindung. Der KfW-Kredit 261 ist für eine Sanierung zum Effizienzhaus gedacht, nicht für einen einzelnen Fenstertausch.

Sonderfälle und was es nicht gibt

Für eine einbruchhemmende oder barrierearme Haustür kommt der KfW-Kredit 159 infrage; neue Fenster und Fenstertüren fördert er ausdrücklich nicht. Die Pflegekasse kann bei einem Pflegegrad Anpassungen wie eine breitere Tür bezuschussen. Bei Baudenkmälern gibt es Landeszuschüsse und Kredite für denkmalbedingte Mehrkosten sowie besondere Steuerregeln; ob die Kommunen im Kreis Viersen aus ihrer Denkmalpauschale private Maßnahmen fördern, ist nicht bestätigt. In Nettetal fördert die Stadt druckdichte Fenster und Türen als Starkregenschutz, nicht den gewöhnlichen Fenstertausch. Nicht verfügbar sind derzeit der KfW-Zuschuss 455-B, ein KfW-Zuschuss für Einbruchschutz und das beendete Klimaschutzprogramm des Kreises; Kempen hat sein Programm ausgesetzt, und für Süchteln ist die Fortführung ungeklärt. Das Landesprogramm progres.nrw ist kein allgemeines Fensterprogramm.

Selbstnutzer, Vermieter und WEG

Wer selbst im Haus wohnt, wählt zwischen BAFA‑Zuschuss und § 35c und kann den Zuschuss mit dem Ergänzungskredit kombinieren. Vermieter können den BAFA‑Zuschuss nutzen, § 35c aber nicht; für sie gelten andere steuerliche Regeln. In einer Eigentümer­gemeinschaft klären Sie vorab mit der Verwaltung, ob die Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehören, wer den Antrag stellt und wie die Kosten nach Beschluss verteilt werden. Bei mehreren Wohneinheiten steigen die Kostengrenzen je Wohneinheit; die Rechnung für ein Einfamilienhaus lässt sich nicht einfach übertragen.

Alle Förderwege im Überblick

Geprüft am 16.10.2026. Maßgeblich ist das Antragsdatum: BEG‑Einzelmaßnahmen nach der Richtlinie vom 17.08.2026 gelten für Anträge ab dem 21.07.2026, ältere Anträge und Zusagen nach den damaligen Regeln. Zuschuss, Kredit, Tilgungsnachlass und Steuerermäßigung werden nicht zu einer Gesamtquote addiert; für dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und § 35c aus.

Zuschüsse für die energetische Sanierung und Beratung

  • Zuschuss Anträge möglich Bundesweit BAFA‑Zuschuss Gebäude­hülle (BEG Einzelmaßnahmen) 15 % der förderfähigen Kosten. Mit erfüllten iSFP-Bedingungen 20 %, aber nur für den Kostenteil oberhalb der Grundgrenze von 30.000 Euro (erste Wohneinheit), bis 60.000 Euro. Gilt für Anträge ab dem 21.07.2026; ältere Anträge und Zusagen nach den damaligen Regeln.

    Zuschuss für Fenster, Balkon- und Terrassentüren und Außentüren der beheizten Gebäude­hülle im Bestand, mit Energieeffizienz-Experten und technischen Mindestanforderungen.

    Voraussetzungen

    • Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurück
    • Energieeffizienz-Expertin oder -Experte erstellt die technische Projektbeschreibung
    • Fenster, Balkon- und Terrassentüren höchstens Uw 0,95 W/(m²K); barrierearme oder einbruchhemmende Fenster (RC 2) höchstens 1,10; Ertüchtigung vorhandener Fenster höchstens 1,30; Außentüren höchstens Ud 1,30; für Sonderverglasungen und Baudenkmale gelten eigene Werte
    • Der Wert gilt für das ganze Element (Uw beziehungsweise Ud), nicht für die Verglasung allein
    • Mindestinvestition 300 Euro brutto; Kostengrenzen je Gebäude und Kalenderjahr gemeinsam für alle Einzelmaßnahmen der Gebäude­hülle
    • iSFP-Bonus: Maßnahme im geförderten Sanierungsfahrplan, Fahrplan liegt bei Antragstellung vor, Grundgrenze innerhalb des Antrags erreicht

    Antrag

    Beim BAFA, bevor mit der Umsetzung begonnen wird: mit technischer Projektbeschreibung (zwei Monate gültig) und einem Liefer- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung. Ein Beginn vor dem Bescheid ist auf eigenes Risiko möglich. Bewilligungszeitraum 36 Monate, nicht verlängerbar; Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums.

    Kombination

    • Nicht zusätzlich § 35c oder § 35a für dieselbe Maßnahme
    • Mit KfW-Ergänzungskredit 358/359 kombinierbar
    • Andere öffentliche Mittel nur, wenn beide Programme es zulassen; insgesamt grundsätzlich höchstens 60 %
    • Nicht parallel zur Effizienzhausförderung (BEG WG); ein Wechsel zwischen beiden Wegen erst drei Jahre nach Einreichen des Verwendungsnachweises, für ältere Zusagen gelten Übergangsregeln

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: BAFA – Einzelmaßnahmen an der Gebäude­hülle, Wohngebäude , BEG-EM‑Richtlinie vom 17.08.2026, Bundesanzeiger , BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung BEG EM, Zuschuss, Version 1.13 (Juli 2026) , BAFA: Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen, Version 11.0 (09/2026, gültig ab 16.09.2026) . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Zuschuss Anträge möglich Bundesweit BAFA‑Zuschuss Fachplanung und Baubegleitung 50 % der Kosten; Kostenbasis bis 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, ab drei Wohneinheiten 2.000 Euro je Wohneinheit, höchstens 20.000 Euro.

    Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten, die zu einer geförderten Einzelmaßnahme gehört.

    Voraussetzungen

    • Direkter Bezug zur geförderten BEG‑Einzelmaßnahme
    • Die Energieeffizienz-Expertin oder der Experte ist vom ausführenden Betrieb unabhängig, also weder von ihm beauftragt noch mit ihm verbunden
    • Keine Doppelabrechnung derselben Beratungsleistung mit der Energieberatung (EBW)

    Antrag

    Zusammen mit dem BEG‑Antrag der Maßnahme.

    Kombination

    • Getrennt von der Förderung des Sanierungsfahrplans abrechnen

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: BAFA: Fachplanung und Baubegleitung für Wohngebäude . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Zuschuss Anträge möglich Bundesweit BAFA‑Zuschuss Energieberatung und Sanierungsfahrplan (iSFP) 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei einem oder zwei Wohneinheiten, 850 Euro ab drei Wohneinheiten; bis 250 Euro zusätzlich für die Erläuterung in einer Eigentümerversammlung.

    Zuschuss für eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan; Voraussetzung für den iSFP-Bonus der Gebäude­hülle.

    Voraussetzungen

    • Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurück
    • Beratung durch zugelassene Energieeffizienz-Experten
    • Antrag vor Beginn der Beratung

    Antrag

    Beim BAFA vor Beginn der Beratung, in der Regel über die beratende Person.

    Frist: Die Förderrichtlinie endet am 31.12.2026; eine Nachfolge ist nicht bekannt. Davon hängt auch der iSFP-Bonus späterer Anträge ab.

    Kombination

    • Beratung und spätere Baubegleitung getrennt beauftragen und abrechnen

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: Förderdatenbank des Bundes: Energieberatung für Wohngebäude (EBW) . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

Steuerliche Wege als Alternative

  • Steuerermäßigung Nutzbar Bundesweit Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr für alle Handwerkerleistungen zusammen; Materialkosten zählen nicht.

    Für Reparaturen und Modernisierung im Haushalt: Ein Teil der Arbeitskosten mindert die Einkommensteuer.

    Voraussetzungen

    • Arbeiten im eigenen Haushalt
    • Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitslohn und Zahlung auf ein Konto

    Antrag

    Mit der Einkommensteuererklärung.

    Kombination

    • Nicht für Kosten, die schon nach § 35c oder mit öffentlicher Förderung begünstigt sind

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: § 35a EStG: Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Steuerermäßigung Nutzbar Bundesweit Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG) 20 % der begünstigten Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt.

    Alternative zum Zuschuss für selbstgenutztes Wohneigentum: Ein Teil der Kosten mindert über drei Jahre die Einkommensteuer.

    Voraussetzungen

    • Eigenes, selbst bewohntes Gebäude, bei Beginn älter als zehn Jahre
    • Ausführung durch ein Fachunternehmen mit Bescheinigung nach amtlichem Muster
    • Technische Mindestanforderungen der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
    • Rechnung und Zahlung auf ein Konto, nicht bar
    • Begonnen nach 2019 und abgeschlossen vor 2030
    • Wirkt nur bei ausreichender Einkommensteuer; es gibt keine Auszahlung

    Antrag

    Mit der Einkommensteuererklärung; kein Antrag vor Beginn, aber die Voraussetzungen vor dem Auftrag klären.

    Kombination

    • Nicht zusammen mit einem BAFA- oder KfW-Zuschuss oder einem zinsverbilligten Förder­kredit für dieselbe Maßnahme
    • Nicht zusammen mit § 35a für dieselben Kosten
    • Für Vermietung gelten andere steuerliche Regeln

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: § 35c EStG: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden , § 52 EStG: Anwendungsvorschriften (Laufzeit § 35c) , Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV), Anlage 4 und Anlage . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

Kredite und Tilgungsnachlässe

  • Kredit mit Tilgungsnachlass Anträge möglich Bundesweit KfW-Kredit Sanierung zum Effizienzhaus (261) Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe bis 150.000 Euro je Wohneinheit; der Tilgungszuschuss hängt vom erreichten Standard ab. Kein Förderweg für den isolierten Fenstertausch.

    Kredit mit Tilgungszuschuss für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus; Fenster und Türen können Teil davon sein.

    Voraussetzungen

    • Gesamtsanierung zum Effizienzhaus mit Energieeffizienz-Experten
    • Wärme und Kälte zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien oder Abwärme
    • Kein Weg für einen einzelnen Fenstertausch
    • Parallelverbot und Drei-Jahres-Regel zur Einzelmaßnahmenförderung beachten

    Antrag

    Über die Bank, vor Beginn des Vorhabens.

    Kombination

    • Nicht parallel zur BEG‑Einzelmaßnahme für dasselbe Gebäude

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude, Wohngebäude Kredit (261, 262) , BAFA: Infoblatt förderfähige Maßnahmen und Leistungen, Version 11.0 (09/2026, gültig ab 16.09.2026) . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Förder­kredit Anträge möglich Bundesweit KfW-Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (358, 359) Bis 120.000 Euro je Wohneinheit. Programm 358 mit Zinsvorteil für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder eine eigene Eigentumswohnung bei höchstens 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen; 359 für weitere Berechtigte, auch ungeteilte Mehr­familien­häuser.

    Kredit, um den Eigenanteil einer bereits zugesagten BAFA- oder KfW-Zuschussförderung zu finanzieren.

    Voraussetzungen

    • Zuschusszusage von BAFA oder KfW liegt vor, ist höchstens zwölf Monate alt und noch nicht ausgezahlt
    • Keine Umschuldung bereits abgeschlossener Vorhaben

    Antrag

    Über die Bank oder einen anderen Finanzierungspartner, innerhalb von zwölf Monaten nach der Zuschusszusage und bevor der Zuschuss ausgezahlt ist; nach der Zusage darf schon vor dem Kreditantrag begonnen werden.

    Kombination

    • Ergänzt den BAFA‑Zuschuss; nicht mit § 35c für dieselbe Maßnahme (zinsverbilligt)

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: KfW 358/359 – Ergänzungskredit Wohngebäude . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Kredit mit Tilgungsnachlass Anträge möglich Nordrhein-Westfalen NRW‑Wohnraumförderung: Modernisierung von Wohneigentum Darlehen von 5.000 bis 220.000 Euro; Grund-Tilgungsnachlass für Einkommensgruppe A 25 %, mit zusätzlichen Qualitäten bis 50 %.

    Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit Einkommen innerhalb der Grenzen der Wohnraumförderung.

    Voraussetzungen

    • Einkommensprüfung nach den Grenzen der Wohnraumförderung
    • Tragbare Gesamtfinanzierung
    • Vorzeitiger Beginn nur mit Zustimmung der Bewilligungsstelle

    Antrag

    Bei der zuständigen Bewilligungsstelle von Stadt oder Kreis, vor Beginn.

    Kombination

    • Kein pauschaler 50-%-Zuschuss auf Fenster: Der Nachlass gilt auf das Darlehen und hängt von den Qualitäten ab

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: NRW.BANK: Eigentumsförderung – Modernisierung . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Förder­kredit Anträge möglich Nordrhein-Westfalen NRW.BANK.Gebäudesanierung Darlehen von 2.500 bis 150.000 Euro, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; Zinssatz tagesaktuell bei der NRW.BANK.

    Förder­kredit des Landes für die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum, unter anderem für Energieeffizienz, Barrierereduzierung und Sicherheit.

    Voraussetzungen

    • Selbstgenutztes Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen
    • Antrag vor Beginn des Vorhabens

    Antrag

    Über die Hausbank, vor Beginn.

    Kombination

    • Ein Kredit wird vollständig zurückgezahlt; nicht als Zuschuss rechnen

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: NRW.BANK.Gebäudesanierung . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Kredit mit Tilgungsnachlass Anträge möglich Nordrhein-Westfalen NRW‑Wohnraumförderung: Modernisierung von Mietwohnungen Bis 220.000 Euro je neu geförderter Wohneinheit; Grund-Tilgungsnachlass 25 % (Gruppe A) oder 15 % (Gruppe B), weitere qualitätsabhängige Nachlässe möglich.

    Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass für die Modernisierung vermieteter Wohnungen mit Miet- und Belegungsbindung.

    Voraussetzungen

    • Mindestens vier öffentlich geförderte Wohnungen
    • Miet- und Belegungsbindung über 25 oder 30 Jahre
    • Effizienzmaßnahmen grundsätzlich mindestens auf dem Niveau Effizienzhaus 100; für Einzelmaßnahmen gelten abweichende Anforderungen
    • Kreditwürdigkeit; der Tilgungsnachlass ist in der Regel zu versteuern

    Antrag

    Bei der zuständigen Bewilligungsstelle, vor Beginn.

    Kombination

    • Kein Weg für frei vermietbare Wohnungen ohne Bindung

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: NRW.BANK: Mietwohnraumförderung – Modernisierung . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

Sonderfälle: Barrieren, Einbruchschutz, Pflege, Denkmal, Starkregen

  • Steuerlicher Abzug Nutzbar Bundesweit Steuerliche Sonderwege für Baudenkmal und Sanierungsgebiet (§§ 7h, 7i, 10f EStG) Selbstnutzung (§ 10f): zehn Jahre je bis 9 % als Sonderausgabe; Vermietung (§§ 7h, 7i): acht Jahre je bis 9 %, danach vier Jahre je bis 7 %. Ein Abzug vom Einkommen, keine Erstattung der Baukosten.

    Bei bescheinigten Baudenkmalen oder Gebäuden in Sanierungsgebieten lassen sich bestimmte Aufwendungen über mehrere Jahre steuerlich absetzen.

    Voraussetzungen

    • Bescheinigung der zuständigen Denkmal- oder Sanierungsbehörde
    • Maßnahme vor Beginn mit der Behörde abstimmen
    • Zuschüsse mindern die Bemessungsgrundlage

    Antrag

    Mit der Einkommensteuererklärung und der Bescheinigung der Behörde.

    Kombination

    • Dieselben Aufwendungen nicht doppelt begünstigen

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: § 10f EStG: Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten , § 7i EStG: Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen , § 7h EStG: Erhöhte Absetzungen in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen .

  • Förder­kredit Anträge möglich Bundesweit KfW-Kredit Altersgerecht Umbauen (159) Bis 50.000 Euro je Wohneinheit. Neue Fenster und Fenstertüren sind ausgeschlossen; dafür gilt die BAFA‑Förderung der Gebäude­hülle.

    Kredit für den Abbau von Barrieren und mehr Einbruchschutz, unabhängig vom Alter; die Haustür und der Zugang können dazugehören.

    Voraussetzungen

    • Technische Mindestanforderungen und Ausführung durch Fachunternehmen
    • Antrag vor Beginn

    Antrag

    Über die Bank, vor Beginn des Vorhabens.

    Kombination

    • Dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich über die Pflegekasse fördern

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: KfW: Altersgerecht Umbauen, Kredit (159) . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Zuschuss Solange Mittel reichen Nettetal Nettetal: Förderung der Starkregenvorsorge 50 % der Kosten, höchstens 500 Euro je Maßnahme; Budget in der Reihenfolge des Eingangs, ohne Reservierung. Nur für Grundstücke in Nettetal und nur für den Starkregenschutz.

    Städtischer Zuschuss für Schutzmaßnahmen gegen Starkregen, ausdrücklich auch für druckdichte Fenster, Türen und Garagentore. Kein Zuschuss für einen gewöhnlichen Fenstertausch.

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz in Nettetal beziehungsweise Grundstück im Stadtgebiet
    • Druckdichte Ausführung oder andere förderfähige Schutzmaßnahme
    • Kostenvoranschlag mit dem Antrag

    Antrag

    Bei der Stadt Nettetal; mit der Ausführung erst nach dem Zuwendungsbescheid beginnen.

    Frist: Anträge bis 14.12.2026, solange Mittel reichen.

    Kombination

    • Nur für die Starkregen-Schutzmaßnahme, nicht für die energetische Erneuerung

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: Stadt Nettetal: Förderprogramm Starkregenvorsorge . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Förder­kredit Anträge möglich Nordrhein-Westfalen NRW.BANK.Baudenkmäler Darlehen von 25.000 bis 5 Millionen Euro, bis 100 % der förderfähigen Kosten.

    Förder­kredit für die Sanierung geschützter oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz in Nordrhein-Westfalen.

    Voraussetzungen

    • Objekt in Nordrhein-Westfalen mit denkmalrechtlicher Erlaubnis
    • Bei überwiegender Wohnnutzung mindestens eine selbstgenutzte Wohnung
    • Gesicherte Gesamtfinanzierung

    Antrag

    Über die Hausbank, vor Beginn.

    Kombination

    • Ein Kredit wird vollständig zurückgezahlt

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: NRW.BANK: Baudenkmäler . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Zuschuss Antragsfenster offen Nordrhein-Westfalen NRW‑Denkmalförderung für Privatpersonen (Förderjahr 2027) 50 % der denkmalbedingten förderfähigen Ausgaben; die Kosten müssen über 10.000 Euro liegen; grundsätzlich höchstens 350.000 Euro Zuschuss.

    Landeszuschuss für denkmalbedingte Mehrkosten an eingetragenen Baudenkmälern, etwa die Restaurierung historischer Fenster oder Türen.

    Voraussetzungen

    • Eingetragenes Baudenkmal in privatem Eigentum
    • Nur denkmalbedingte Aufwendungen, nicht die Kosten einer gewöhnlichen Modernisierung
    • Denkmalrechtliche Erlaubnis und vollständige Unterlagen
    • Vorhaben noch nicht begonnen

    Antrag

    Über das Förderportal des Landes; Antragsfenster vom 04.09. bis 31.10.2026, laut Antragsportal für das Förderjahr 2027.

    Frist: Anträge für das Förderjahr 2027 bis 31.10.2026.

    Kombination

    • Förderjahr und Antragsjahr nicht verwechseln: Ein Absatz der Seite nennt noch die frühere Frist für Bewilligungen 2026

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: Land NRW: Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen, Privatpersonen (Förderjahr 2027) . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Zuschuss Anträge möglich Bundesweit Pflegekasse: Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung Bis 4.180 Euro je Person mit Pflegegrad; leben bis zu vier Berechtigte zusammen, insgesamt bis 16.720 Euro.

    Zuschuss der Pflegekasse für Umbauten, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern, etwa eine breitere Tür oder ein schwellenloser Zugang.

    Voraussetzungen

    • Pflegegrad 1 bis 5
    • Die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die Pflege oder stellt eine selbstständigere Lebensführung her
    • Kein allgemeiner Zuschuss für energetische Fenster

    Antrag

    Bei der zuständigen Pflegekasse; am besten vor der Durchführung klären.

    Kombination

    • Nicht für dieselbe Maßnahme zusätzlich KfW 159

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung (Stand 14.09.2026) . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

Derzeit nicht beantragbar oder ungeklärt

  • Zuschuss Ausgesetzt Kempen Kempen: Nachhaltige Mobilität und klimafreundliches Wohnen Derzeit kein Zuschuss.

    Das städtische Programm ist wegen einer Haushaltssperre ausgesetzt; nur bereits bewilligte Anträge werden abgewickelt.

    Antrag

    Keine neuen Anträge; ältere Formulare mit Fenster- und Türtausch begründen keine offene Förderung.

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: Stadt Kempen – Förderung . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Zuschuss Mittel ausgeschöpft Bundesweit KfW-Zuschuss Barrierereduzierung (455-B) Derzeit kein Zuschuss. Statt des Zuschusses kommt der Kredit 159 infrage.

    Der frühere Zuschuss für den Abbau von Barrieren ist ausgeschöpft; neue Anträge sind nicht möglich.

    Antrag

    Keine neuen Anträge. Eine Wiederaufnahme 2027 hängt von Haushaltsmitteln ab und ist nicht zugesagt.

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: KfW: Barrierereduzierung, Investitionszuschuss (455-B) . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Zuschuss Kein Antragsweg Bundesweit Früherer KfW-Zuschuss Einbruchschutz (455-E) Derzeit kein Zuschuss.

    Einen KfW-Zuschuss für Einbruchschutz bietet die KfW derzeit nicht an; ihre Einbruchschutzseite verweist auf den Kredit 159.

    Antrag

    Kein Antragsweg; historische Zuschusssätze gelten nicht mehr.

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: KfW: Einbruchschutz (früherer Einstieg 455-E) .

  • Zuschuss Beendet Kreis Viersen Kreis Viersen: Förderprogramm Klimaschutz Kein Zuschuss.

    Das Klimaschutzprogramm des Kreises ist beendet; Anträge sind nicht mehr möglich, ein neuer Aufruf ist nicht geplant. Es betraf Photo­voltaik, Steckersolargeräte, Speicher und Wallboxen, keine Fenster.

    Antrag

    Keine Anträge.

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: Kreis Viersen – Förderprogramm Klimaschutz . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

  • Zuschuss Mittel und Fristen ungeklärt Nordrhein-Westfalen Kommunale Denkmalförderung für kleine Maßnahmen Keine Quote, solange Mittel und Fristen vor Ort nicht bestätigt sind.

    Das Land stellt jeder Gemeinde eine Pauschale von 7.500 Euro für Denkmalpflegemaßnahmen vor Ort bereit. Ob und wie die Kommunen im Kreis Viersen daraus private Maßnahmen fördern, mit welchen Mitteln und Fristen, ist nicht bestätigt.

    Voraussetzungen

    • Eingetragenes Baudenkmal

    Antrag

    Vor Beginn bei der Unteren Denkmalbehörde der Kommune nachfragen.

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: Land NRW: Leitfaden zur Denkmalförderung 2026 .

  • Zuschuss Widersprüchlich, ungeklärt Viersen Viersen-Süchteln: Hof- und Fassadenprogramm Kein Betrag, bis die Fortführung bestätigt ist.

    Die Programmseite beschreibt weiter die Förderung historischer Fassadenteile einschließlich Fenster und Türen; die Stadtteilzeitung nannte Ende 2025 als Abschluss. Ob 2026 noch gefördert wird, ist ungeklärt.

    Voraussetzungen

    • Gestalterische Restaurierung im Programmgebiet, keine energetische Sanierung

    Antrag

    Vor jeder Planung beim Programmträger nachfragen.

    Geprüft am 16.10.2026. Quelle: Süchtelner Büro: Hof- und Fassadenprogramm , Süchteln im Blick, Ausgabe Winter 2024, Seite 3 . Offizieller Einstieg in „Anträge & Dokumente“ .

Rechenbeispiele zur BAFA‑Gebäude­hülle

Eine Wohneinheit, vollständig förderfähige Kosten, freie Jahresgrenze und alle übrigen Voraussetzungen erfüllt; Antrag ab dem 21.07.2026. Grundförderung 15 % bis zur Grundgrenze von 30.000 Euro; mit erfüllten iSFP-Bedingungen 20 % nur auf den Teil darüber, bis 60.000 Euro.

Förderfähige Kosten Ohne iSFP-Bonus Mit erfüllten iSFP-Bedingungen
20.000 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro
40.000 Euro 4.500 Euro 6.500 Euro
60.000 Euro 4.500 Euro 10.500 Euro

Beispiel 40.000 Euro: 30.000 Euro × 15 % + 10.000 Euro × 20 % = 6.500 Euro, nicht 8.000 Euro. Eigene Modellrechnung nach dem Regelwerk, keine Zusage; die Grenzen gelten je Gebäude und Kalenderjahr gemeinsam für alle Einzelmaßnahmen der Gebäude­hülle.

Kreis Viersen und die neun Kommunen

Geprüft am 16.10.2026. „Kein Zuschuss belegt“ heißt: Auf den geprüften offiziellen Seiten ist kein allgemeines Programm für Fenster oder Haustüren belegt. Das schließt adress- oder denkmalbezogene Einzelfälle nicht aus.

Kommune Stand Einordnung
Brüggen Kein Zuschuss belegt Die Gemeinde verweist auf Bundes- und Landesprogramme und örtliche Begrünung; keine Fenster- oder Türförderung belegt. Eintrag in „Anträge & Dokumente“
Grefrath Kein Zuschuss belegt Energieberatung und frühere Begrünungsprogramme; keine Fenster- oder Türförderung belegt. Eintrag in „Anträge & Dokumente“
Kempen Programm ausgesetzt Das Programm „Nachhaltige Mobilität & Klimafreundliches Wohnen“ ist wegen einer Haushaltssperre ausgesetzt; bewilligte Anträge werden abgewickelt. Eintrag in „Anträge & Dokumente“
Nettetal Sonderfall Starkregen Starkregenvorsorge: 50 %, höchstens 500 Euro je Maßnahme, auch für druckdichte Fenster und Türen; Antrag bis 14.12.2026, Beginn erst nach Bescheid. Kein Zuschuss für den gewöhnlichen Fenstertausch. Eintrag in „Anträge & Dokumente“
Nieder­krüchten Kein Zuschuss belegt Die kommunale Förderung betrifft Photo­voltaik, nicht Fenster oder Türen. Eintrag in „Anträge & Dokumente“
Schwalmtal Kein Zuschuss belegt Auf den geprüften Seiten ist keine allgemeine Fenster- oder Türförderung belegt. Eintrag in „Anträge & Dokumente“
Tönisvorst Keine Mittel Die Stadt meldet derzeit keine verfügbaren Fördermittel. Eintrag in „Anträge & Dokumente“
Viersen Kein Zuschuss belegt Die städtische Umweltförderung betrifft Dach- und Fassadenbegrünung und Bäume, keinen Fenstertausch. Süchteln: siehe Hof- und Fassadenprogramm, Stand ungeklärt. Eintrag in „Anträge & Dokumente“
Willich Kein Zuschuss belegt Die kommunalen Umweltprogramme betreffen keinen allgemeinen Fenster- oder Türentausch. Eintrag in „Anträge & Dokumente“

Noch offen: kommunale Denkmal-Pauschalmittel und ihre Fristen; Fortführung des Süchtelner Hof- und Fassadenprogramms über 2025 hinaus; Restbudget der Nettetaler Starkregenförderung; Einkommens-, Steuer- und Kreditprüfung sowie technische Werte im Einzelfall.

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Quellen, Redaktion und Stand

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Quellen, abgerufen am 14.10.2026, 16.10.2026:

Redaktion
Redaktion Solar & Wärme Viersen, betrieben von der RZ Bedachungen GmbH. Verantwortlich: Raffael Ziagas (Impressum).
Veröffentlicht am
16.10.2026
Recherchiert am
16.10.2026
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