Thema: Wärme­pumpe

Was bedeutet §14a für eine neue Wärme­pumpe?

Kurz gesagt

Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen können unter die Regeln zur netzorientierten Steuerung fallen. Relevant ist die elektrische Anschlussleistung, nicht die thermische Heizleistung. Heizstäbe und besondere Zusammenrechnungsregeln können mitentscheidend sein.

Davon hängt es ab

Die Bundesnetzagentur beschreibt grundsätzlich neue Anlagen ab 2024 mit mehr als 4,2 kW elektrischer Netz­anschlussleistung. Ob ein konkreter Aufbau erfasst ist und wie er gesteuert wird, prüft der Elektrofachbetrieb mit den Netz­betreiberanforderungen. Die Regelung ist nicht gleichbedeutend mit einer beliebigen Abschaltung des ganzen Haushalts. Welche Netzentgeltoption passt, gehört zur Messkonzeptprüfung.

Voraussetzungen und Grenzen

Diese Antwort ist eine allgemeine Information. Angaben wie Baujahr, Verbrauch oder Fotos sind Hinweise, aber keine technische Freigabe; Planung, Förderfähigkeit und Kosten werden für Ihr Haus und Ihr Vorhaben geprüft.

Das können Sie vorbereiten

  • Elektrische Leistungsdaten der gesamten Anlage erfassen
  • Zusatzheizung berücksichtigen
  • Netzsteuerung und Eigen­verbrauchssteuerung getrennt beschreiben lassen

Quellen und Stand

Recherchiert am 14.10.2026 anhand der folgenden Quellen. Förder- und Rechtsangaben können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der Quelle.

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