Neu Thema: Wärmepumpe, Gesetz und Wärmeplanung 2 Min. Lesezeit
Wärmeplanung im Kreis Viersen: Was gilt in meinem Ort?
Kurz gesagt
Die neun Kommunen im Kreis Viersen sind unterschiedlich weit mit ihrer Wärmeplanung. Ein beschlossener Plan zeigt mögliche Versorgungswege, garantiert aber keinen Fernwärmeanschluss. Für Ihre Entscheidung zählen der aktuelle Plan für Ihre Adresse und ein konkretes Angebot des möglichen Versorgers.
Stand in den neun Kommunen
Recherchiert am 15.10.2026. Ein Wärmeplan ist keine Anschlusszusage; maßgeblich ist die verlinkte Seite der Kommune.
| Kommune | Stand | Einordnung |
|---|---|---|
| Brüggen | Aktueller Abschlussstatus nicht bestätigt | Kommunale Informationsmaterialien zur Wärmeplanung vorhanden; ein aktueller Abschlussbeschluss wurde in den geprüften Quellen nicht bestätigt. |
| Grefrath | Entwurf / Beteiligung | Offenlage vom 26.06. bis 27.07.2026 dokumentiert; späterer Ratsbeschluss auf der geprüften Projektseite nicht bestätigt. |
| Kempen | Beschlossen | Ratsbeschluss zum Abschlussbericht am 16.06.2025. |
| Nettetal | Entwurf / Beteiligung | Die Stadt nennt Ende November 2026 als geplanten Beschlusszeitpunkt. |
| Niederkrüchten | Beschlossen | Ratsbeschluss am 09.10.2025; Planstand 18.09.2025. |
| Schwalmtal | Beschlossen | Ratsbeschluss am 08.07.2025; Planstand 16.05.2025. |
| Tönisvorst | Aktueller Abschlussstatus nicht bestätigt | Die geprüfte kommunale Klimaschutzseite belegt keinen fertigen Wärmeplan. Aktuellen Sachstand über Stadt und Ratsinformationssystem klären. |
| Viersen | In Bearbeitung | Entwurf bis Ende 2026 angekündigt; das ist ein Zieltermin. |
| Willich | In Bearbeitung | Gemeinsames Projekt mit Meerbusch; Abschluss voraussichtlich Frühjahr 2027. |
Vertiefung
Was ein Wärmeplan für Ihr Haus aussagt
Ein Wärmeplan betrachtet Quartiere und die gesamte Kommune. Er untersucht unter anderem vorhandenen Wärmebedarf, mögliche Wärmequellen und geeignete Versorgungsgebiete. Für ein einzelnes Haus ist er eine Orientierung: Liegt es in einem möglichen Netzgebiet, lohnt sich eine Nachfrage beim vorgesehenen Betreiber. Die Karte ersetzt weder eine Zusage noch die Planung Ihrer Hausanschlusstechnik. Nach §18 WPG folgt aus der Gebietseinteilung allein keine Pflicht, eine bestimmte Versorgung zu nutzen oder bereitzustellen.
Wo bereits Beschlüsse dokumentiert sind
Stand der Recherche: 15. Oktober 2026. Kempen nennt den Ratsbeschluss zum Abschlussbericht vom 16. Juni 2025. Niederkrüchten veröffentlichte den Beschluss vom 9. Oktober 2025 zum Planstand 18. September 2025. In Schwalmtal wurde am 8. Juli 2025 der Plan mit Stand 16. Mai 2025 beschlossen. Auch dort müssen die anschließende Netzplanung, Finanzierung, Bauabschnitte und individuelle Anschlussmöglichkeit gesondert geklärt werden.
Wo Entwürfe und laufende Projekte vorliegen
Viersen nennt einen Entwurf bis Ende 2026 als Ziel. Nettetal veröffentlicht einen Entwurf und sieht den Ratsbeschluss für Ende November 2026 vor. Willich erarbeitet den Wärmeplan gemeinsam mit Meerbusch, erhält aber einen eigenen Plan; als voraussichtlichen Abschluss nennt die Stadt Frühjahr 2027. Grefrath dokumentiert die Offenlage vom 26. Juni bis 27. Juli 2026. Ein späterer Abschlussbeschluss ist auf der geprüften Grefrather Projektseite nicht bestätigt. Diese Angaben beschreiben veröffentlichte Stände und Plantermine, keine zugesagte Fertigstellung.
Was zu Tönisvorst und Brüggen belastbar ist
Für Tönisvorst und Brüggen ließ sich ein aktueller Abschlussstatus in den geprüften kommunalen Seiten nicht eindeutig bestätigen. Das bedeutet nicht, dass dort keine Planung stattfindet. Die verlinkten kommunalen Stellen und Ratsinformationssysteme sind die richtige Anlaufstelle für einen aktuellen Beschluss, dessen Anlagen und den Planstand. Wir führen beide Orte deshalb ohne erfundenen Fertigstellungstermin.
Fünf Angaben für eine belastbare Netzentscheidung
Fragen Sie nach dem konkreten Straßenabschnitt, dem vorgesehenen Betreiber, einem realistischen Anschlusszeitraum, dem erwarteten Anschlussbeitrag und den laufenden Preisbestandteilen. Hinzu kommen technische Voraussetzungen im Haus: Übergabestation, Warmwasserbereitung, Platzbedarf und die vorhandenen Heizflächen. Eine farbig markierte Eignungsfläche beantwortet diese Fragen noch nicht. Dokumentieren Sie, ob eine Auskunft unverbindliche Planung, konkretes Angebot oder verbindliche Vereinbarung ist.
Heizungstausch planen, ohne sich auf eine Karte zu verlassen
Bei einer funktionierenden Heizung können Sie Netzoption und dezentrale Lösung parallel vergleichen. Bei einem absehbaren Ausfall brauchen Sie zusätzlich einen realistischen Übergangsplan. Beispiel: Ein möglicher Netzanschluss in mehreren Jahren löst einen heutigen Heizungsdefekt nicht. Vergleichen Sie daher auch Reparatur beziehungsweise Übergangslösung, deren Kosten und die verbleibende Nutzungsdauer. Ein Heizlastnachweis und die Prüfung der Heizflächen bleiben für die Bewertung des Gebäudes hilfreich.
Rechtsstand und Projektstand getrennt lesen
Manche kommunalen Informationsseiten enthalten ältere Erklärungen zu gesetzlichen Heizungsanforderungen. Für den örtlichen Planungsstand können sie trotzdem die richtige Primärquelle sein. Aktuelle Anforderungen an einen Heizungstausch prüfen Sie zusätzlich anhand der geltenden Gesetze und des eigenen Vorhabens. Eine kommunale Frist ist kein pauschaler Austauschtermin für alle Heizungen. Förderregeln, Netzanschluss und technische Eignung sind jeweils eigene Fragen.
Voraussetzungen und Grenzen
Diese Antwort ist eine allgemeine Information. Angaben wie Baujahr, Verbrauch oder Fotos sind Hinweise, aber keine technische Freigabe; Planung, Förderfähigkeit und Kosten werden für Ihr Haus und Ihr Vorhaben geprüft.
Das können Sie vorbereiten
- Adresse und Ortsteil im aktuellen Plan suchen
- Planstand und Beschlussdatum notieren
- Netzbetreiber nach Anschlusszeitpunkt und Kosten fragen
- Bei unbestätigtem Status direkt bei der Kommune nachfragen
- Dezentrale Alternative und Übergangsbedarf mitprüfen
Im Themenweg weiterlesen
-
Heizung ersetzen Schritt 1 von 6
Arbeitshilfen zu dieser Antwort
Begriffe kurz erklärt
- Wärmeplan
- Strategische kommunale Planung möglicher künftiger Wärmeversorgung. Ein Plan allein ist keine verbindliche Anschlusszusage für ein einzelnes Haus.
Quellen und Stand
Recherchiert am 15.10.2026 anhand der folgenden Quellen. Förder- und Rechtsangaben können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der Quelle.
Quellen, abgerufen am 15.10.2026, 14.10.2026:
- Stadt Viersen: Kommunale Wärmeplanung
- Stadt Kempen: Wärmeplanung
- Stadt Nettetal: Kommunale Wärmeplanung
- Stadt Willich: Kommunale Wärmeplanung
- Stadt Tönisvorst: Klimaschutz
- Gemeinde Niederkrüchten: Kommunale Wärmeplanung
- Gemeinde Schwalmtal: Kommunale Wärmeplanung
- Burggemeinde Brüggen: Klima und Umwelt
- Gemeinde Grefrath: Kommunale Wärmeplanung
- Wärmeplanungsgesetz §18: Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
- §23 Wärmeplanungsgesetz
- Gebäudemodernisierungsgesetz: konsolidierte Gesamtausgabe