Thema: Photo­voltaik

Was bedeutet die 60-%-Einspeise­begrenzung für neue PV?

Kurz gesagt

Bei bestimmten neuen PV‑Anlagen ist die maximale Einspeiseleistung am Netz­anschlusspunkt vorübergehend auf 60 % der installierten Leistung zu begrenzen. Das bedeutet nicht, dass pauschal 40 % des Jahres­ertrags verloren gehen. Eigen­verbrauch, zeitlicher Ertrag und die konkrete technische Umsetzung beeinflussen die Wirkung.

Anlagenfall und Übergang prüfen

§ 9 EEG unterscheidet unter anderem Leistungsklassen und Vermarktungsformen. Für typische neue kleine PV‑Anlagen mit Einspeise­vergütung ist die Regel zu beachten. Der gesetzliche Übergang endet nicht schon mit irgendeinem neuen Zähler: Intelligentes Messsystem, Steuerungseinrichtung und erfolgreiche Ansteuerbarkeitstestung durch den Netz­betreiber sind relevant. Für ältere Anlagen gelten Übergangsbestimmungen; die heutige Neuanlagenregel darf nicht pauschal auf jeden Bestand übertragen werden. Ob Überschüsse im Haus oder Speicher genutzt werden können, hängt von Last, Ladezustand und System ab. Eine Ertragssimulation muss diese zeitlichen Zusammenhänge abbilden, wenn sie Verluste beziffert.

Voraussetzungen und Grenzen

  • Zeitweilige Einspeise­begrenzung: Betroffene Anlagenfälle nach §9(2) EEG bis Mess-/Steuertechnik und erfolgreicher Testung; keine Jahres­ertragsquote. Übergangsrecht beachten. Recherchiert am 14.10.2026. Stand: aktuell.

Diese Antwort ist eine allgemeine Information. Angaben wie Baujahr, Verbrauch oder Fotos sind Hinweise, aber keine technische Freigabe; Planung, Förderfähigkeit und Kosten werden für Ihr Haus und Ihr Vorhaben geprüft.

Das können Sie vorbereiten

  • Inbetriebnahmedatum, Anlagengröße und Vergütungsmodell zuordnen
  • Mess- und Steuerungskonzept mit dem Fachbetrieb klären
  • Keine pauschale Jahresverlustquote annehmen

Quellen und Stand

Recherchiert am 14.10.2026 anhand der folgenden Quellen. Förder- und Rechtsangaben können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der Quelle.

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