Neu Thema: Fenster & Haustüren, Haustür 5 Min. Lesezeit Recherchiert am 16.10.2026
Barrierearmer Hauseingang: Wie plane ich Schwelle, Platz und Bedienung der Haustür?
Kurz gesagt
Ein gut nutzbarer Eingang hat einen stufenlosen oder flach geneigten Weg, eine ebene Fläche vor der Tür, eine lichte Türbreite von mindestens 90 cm und keine Schwelle oder höchstens 2 cm. Damit bei niedriger Schwelle kein Wasser eindringt, gehören Rinne, Gefälle, Vordach und eine passende Bodendichtung dazu. Griff, Klingel und Türöffner sollten mit wenig Kraft und ohne Bücken erreichbar sein. Für den Umbau kommen der KfW-Kredit 159 und bei Pflegegrad ein Zuschuss der Pflegekasse infrage.
Voraussetzungen und Grenzen
- Mindestwerte für die BAFA‑Förderung: Anträge ab 21.07.2026: Fenster, Balkon- und Terrassentüren höchstens Uw 0,95; barrierearm, einbruchhemmend (RC 2) oder mit Sonderverglasung 1,10; Ertüchtigung 1,30; Dachflächenfenster 1,0; Außentüren Ud 1,30; Baudenkmal 1,4 bis 1,6. Wert für das ganze Element, Nachweis über Energieeffizienz-Experten. Recherchiert am 16.10.2026, gilt ab 21.07.2026. Stand: aktuell.
Allgemeine Information, keine technische Freigabe: Planung, Förderfähigkeit und Kosten werden für Ihr Haus und Ihr Vorhaben geprüft.
Das können Sie vorbereiten
- Klären, wer den Eingang heute und künftig nutzt
- Höhenunterschied zwischen Weg und Flur aufnehmen lassen
- Schwelle, Bodendichtung, Rinne und Vordach gemeinsam planen
- Lichte Türbreite von mindestens 90 cm und Fläche vor der Tür prüfen
- Griffhöhe, Bedienkraft, Klingel und Türöffner besprechen
- Förderung vor Beginn beantragen: KfW 159, Pflegekasse oder Land
- Kostenlose Wohnberatung des Kreises Viersen nutzen
Im Detail
Barrierefrei nach Norm, barrierearm im Bestand
Die Norm für barrierefreies Bauen von Wohnungen, DIN 18040-2, gilt für Neubauten und kann bei Umbau oder Modernisierung sinngemäß angewendet werden. Verbindlich ist sie in NRW dort, wo die Landesbauordnung barrierefreie Wohnungen verlangt: in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5. Gebäude bis 7 m Höhe mit höchstens zwei Nutzungseinheiten und zusammen höchstens 400 m² gehören zu den Klassen 1 und 2, darunter die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser. Für Ihren Hauseingang ist die Norm deshalb meist eine Planungshilfe, keine Pflicht. Wo nicht jedes Maß erreichbar ist, spricht man von barrierearm. Entscheidend ist, wer den Eingang nutzt: mit Rollator, Kinderwagen, Gehstock oder im Rollstuhl, heute oder absehbar.
Schwelle und Wasser: niedrig, aber dicht
Nach DIN 18040-2 sind Schwellen und untere Türanschläge nicht zulässig; nur wo sie technisch unabdingbar sind, dürfen sie höchstens 2 cm hoch sein, und sie sollten sich farblich vom Boden abheben. Ohne Anschlag dichtet eine absenkbare Bodendichtung oder eine Magnetdichtung die Tür unten ab. Je niedriger die Schwelle, desto wichtiger ist die Entwässerung: Normalerweise wird die Abdichtung am Türanschluss mindestens 15 cm über den Belag geführt, mit einer Entwässerung über die ganze Türbreite direkt davor sind nach der Bayerischen Architektenkammer 5 cm möglich. Ein niveaugleicher Übergang ist eine Sonderkonstruktion, die Planer, Türhersteller und ausführende Betriebe gemeinsam abstimmen. Bewährt sind eine Rinne oder ein Gitterrost direkt vor der Tür mit Anschluss an die Entwässerung, ein Gefälle vom Haus weg, nach der Verbraucherzentrale mindestens 1,5 %, und ein ausreichend großes Vordach. Rinne und Rost müssen regelmäßig gereinigt werden.
Wie Schwelle, Bedienung und Dämmung für Ihre neue Haustür zusammen geplant werden, beschreibt die Seite Haustür erneuern.
Breite und Platz vor der Tür
DIN 18040-2 verlangt für Türen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 90 cm und eine lichte Höhe von 205 cm; für elektrische Rollstühle empfiehlt die Verbraucherzentrale 100 cm. Für Drehflügeltüren sieht die Norm auf beiden Seiten ebene Bewegungsflächen vor: auf der Seite, zu der die Tür aufschlägt, 150 × 150 cm, auf der anderen Seite 150 × 120 cm. Bei einer nach innen öffnenden Haustür liegt die größere Fläche also im Flur. Neben dem Türgriff sollen auf der Schlossseite mindestens 50 cm frei bleiben, damit man seitlich heranfahren kann. Für die ebene Fläche vor der Tür nennt die Verbraucherzentrale mindestens 1,20 × 1,20 m, mit Rollstuhl 1,50 × 1,50 m. Reicht der Platz im Flur nicht, akzeptiert die KfW eine nach außen aufschlagende Tür, wenn außen 1,50 × 1,50 m oder 1,40 × 1,70 m frei sind.
Der Weg zur Tür
Am besten ist der Eingang stufenlos erreichbar. Der Weg sollte nach der Norm mindestens 150 cm breit sein, bis 6 m Länge ohne Richtungswechsel genügen 120 cm, mit höchstens 3 % Längs- und 2,5 % Quergefälle. Eine Rampe darf höchstens 6 % steigen und braucht mindestens 120 cm Breite, nach höchstens 6 m ein Zwischenpodest von 150 cm Länge, oben und unten 150 × 150 cm Fläche, 10 cm hohe Radabweiser und beidseitig Handläufe in 85 bis 90 cm Höhe. Für 18 cm Höhenunterschied ergibt das schon rund 3 m Rampe. Bleiben Stufen, helfen beidseitige Handläufe, Stufen ohne vorstehende Kanten und kontrastreiche Markierungen. Ein fester, rutschhemmender Belag, blendfreie Beleuchtung mit Bewegungsmelder und eine beleuchtete Hausnummer machen den Eingang auch im Dunkeln sicher. Ein Vordach über dem Eingang ist in NRW verfahrensfrei, muss aber die baurechtlichen Anforderungen einhalten.
Griff, Schloss, Klingel und Briefkasten
Türdrücker, Klingel und Gegensprechanlage sitzen nach der Norm in 85 cm Höhe; die nordrhein-westfälische Fassung lässt an Türen 85 bis 105 cm zu. Bogen- oder U-förmige Griffe oder eine senkrechte Stange lassen sich leichter fassen als ein Knauf. Die Tür muss sich mit wenig Kraft öffnen lassen, nach der Norm etwa 25 N; schafft das eine schwere Haustür nicht, hilft ein automatischer Türantrieb. Eine Klingel mit Licht- oder Videosignal und ein elektrischer Türöffner, die sich auch aus anderen Räumen bedienen lassen, erleichtern den Alltag; die Freigabe sollte sichtbar oder fühlbar gemeldet werden. Der Briefkasten gehört gut erreichbar neben die Tür, nach der Verbraucherzentrale mit etwa 35 cm breitem Einwurf. Für Pflegedienste rät die Polizei von außen angebrachten Schlüsselkästen ab und eher zu elektronischen Schlössern mit vergebenen Zugangsrechten. Klären Sie bei jeder elektrischen Lösung, wie die Tür bei Stromausfall öffnet.
Förderung und Beratung im Kreis Viersen
Für den barrierearmen Umbau gibt es den KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, beantragt über einen Finanzierungspartner wie die Hausbank vor Beginn des Vorhabens und ausgeführt von einem Fachunternehmen. Gefördert werden etwa breitere Türen, der Abbau von Schwellen, Rampen, Wetterschutz, Türantriebe, eine Gegensprechanlage und die Eingangsbeleuchtung. Den KfW-Zuschuss 455-B kann man derzeit nicht beantragen. Bei einem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 Euro. Alle zu dieser Zeit nötigen Anpassungen, etwa Türverbreiterung und Schwellenabbau, gelten zusammen als eine Maßnahme; beantragen Sie den Zuschuss vor Beginn mit einem Kostenvoranschlag. Für denselben Teil eines Umbaus lassen sich KfW-Kredit und Pflegekassenzuschuss nicht kombinieren. Selbstnutzer unter den Einkommensgrenzen können ein Darlehen der Landeswohnraumförderung mit Tilgungsnachlass erhalten; Türen fördert sie nur mit höchstens 2 cm Schwelle. Für den Wärmeschutz der neuen Haustür kommt der BAFA‑Zuschuss für die Gebäudehülle infrage. Kostenlos und neutral berät die Wohnberatungsagentur des Kreises Viersen, auch bei Ihnen zu Hause.
Ein Beispiel: zwei Stufen und ein Rollator
Eigenes Gedankenbeispiel: Vor einem Einfamilienhaus aus den 1970er Jahren liegen zwei Stufen mit zusammen 34 cm, die Haustür hat eine 3 cm hohe Schwelle, und im Haus wird seit Kurzem ein Rollator genutzt. Eine Rampe mit 6 % bräuchte fast 6 m Lauflänge und dazu ebene Flächen oben und unten; ist der Platz vorhanden, kann sie an der Hauswand entlang geführt werden, sonst ist ein technisches Hilfsmittel wie ein Lift zu prüfen. Die neue Tür bekommt eine Schwelle von höchstens 2 cm mit Absenkdichtung, davor eine Rinne und darüber ein Vordach. Besteht ein Pflegegrad, wird der Zuschuss der Pflegekasse vor Beginn beantragt, und die Wohnberatung hilft, die Schritte zu ordnen. Das Beispiel zeigt die Reihenfolge der Fragen, nicht die Lösung für Ihr Haus.
Im Themenweg weiterlesen
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Haustür erneuern Schritt 2 von 7
Offizielle Anträge und Stellen
Originalformulare, Förderprogramme und zuständige Stellen zu dieser Antwort, mit Ablauf und Unterlagen erläutert. Anträge reichen Sie direkt bei der jeweiligen Stelle ein.
- Kredit mit Tilgungsnachlass Anträge möglich NRW‑Wohnraumförderung: Modernisierung von Wohneigentum
- Förderkredit Anträge möglich Barrieren und Einbruchschutz: KfW-Kredit 159
- Zuschuss Anträge möglich Pflegekasse: Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung
- Programmstatus Budget ausgeschöpft KfW-Zuschuss Barrierereduzierung 455-B: Mittel ausgeschöpft
Quellen, Redaktion und Stand
Förder- und Rechtsangaben können sich ändern; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung der Quelle.
Quellen, abgerufen am 16.10.2026, 14.10.2026:
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW: Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen Teil 2 Wohnungen (DIN 18040-2 mit NRW‑Maßgaben, Juli 2021) (PDF)
- Bauordnung NRW2018: aktuelle Fassung
- Kreis Soest: Welche Türen müssen schwellenlos gestaltet werden? DIN 18040 (2020) (PDF)
- Verbraucherzentrale: Hauseingang schön, sicher und energiesparend gestalten (Stand 26.04.2024)
- Bayerische Architektenkammer: Barrierefreie Übergänge im Wohnungsbau (Bestand), Leitfaden (12/2019) (PDF)
- KfW: Altersgerecht Umbauen, Kredit (159): Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen (Anlage zum Merkblatt, 09/2021) (PDF)
- Polizeiliche Kriminalprävention (k-einbruch.de): Schlüsselübergabekästen: praktisch, aber ein Sicherheitsrisiko (25.09.2026)
- KfW: Altersgerecht Umbauen, Kredit (159)
- KfW: Barrierereduzierung, Investitionszuschuss (455-B)
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Bundesministerium für Gesundheit: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung (Stand 14.09.2026)
- GKV‑Spitzenverband und Verbände der Pflegekassen: Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI (02.04.2026) (PDF)
- Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2025 (geändert durch Runderlass vom 23.03.2026, in Kraft 03.04.2026)
- NRW.BANK: Eigentumsförderung: Modernisierung
- BEG-EM‑Richtlinie vom 17.08.2026, Bundesanzeiger (PDF)
- Kreis Viersen: Wohnberatung (Wohnberatungsagentur mit den Städten und Gemeinden)
- Redaktion
- Redaktion Solar & Wärme Viersen, betrieben von der RZ Bedachungen GmbH. Verantwortlich: Raffael Ziagas (Impressum).
- Veröffentlicht am
- 16.10.2026
- Recherchiert am
- 16.10.2026
- Fachliche Prüfung
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